Sie möchten ein Unternehmen gründen?

Bei der Gründung eines Unternehmens stellen sich zahlreiche, rechtliche Fragen, besonders die nach der passenden Rechtsform. Ob Sie sich als Einzelkaufmann selbständig machen, oder eine GmbH, eine Unternehmergesellschaft (UG), OHG oder KG gründen, jede diese Rechtsformen hat entscheidende Auswirkungen auf die Zukunft als Unternehmer.

Dabei sind aus rechtlicher Hinsicht Aspekte des Gesellschaftsrechts, des Bilanzrechts und des Steuerrechts, vor allem aber auch der Gesichtspunkt der Haftung zu beachten.

Wenn eine GmbH oder Aktiengesellschaft gegründet wird, entsteht die Gesellschaft erst mit dem Eintrag ins Handels­register. Erst dann ist die Gründung des Unternehmens abgeschlossen. Der Gründungsvertrag ist beurkundungspflichtig. Die Beurkundung erfolgt wahlweise persönlich oder über das Video-Konferenzssystem der Bundesnotarkammer als online-Gründung. Dazu benötigen Sie einen Laptop oder Tablet sowie ein Smartphone mit der kostenfreien Notar-App und ein aktuelles Ausweisdokument. Weitere Informationen zu dem Verfahren und den technischen Voraussetzungen finden Sie hier

Die Notarin übernimmt die Anmeldung aller eintragungspflichtigen Angaben. Nach der Anmeldung werden die Daten des neu gegründeten Unternehmens im öffentlichen, elektronisch einsehbaren Handels­register veröffentlicht. 

Bedauerlicherweise wird dies auch zu unlauteren Zwecken verwendet. So ist es in der jüngeren Vergangenheit häufig vorgekommen, dass neu gegründeten Unternehmen direkt nach ihrer Eintragung im Handels­register fingierte Rechnungen erhalten. Oft sind diese fingierten Rechnungen täuschend ähnlich zu den Gebührenrechnungen des Handels­registers. Unternehmensgründer sollten auf diese Betrüger nicht hereinfallen. Eine vom Bundesanzeiger veröffentlichte Liste mit unlauteren Anbietern finden Sie hier.

Sprechen Sie uns dazu gern an. Wir begleiten Sie durch den Gründungsprozess und finden gemeinsam den besten Verfahrensgang.