Wie kann ich für sonstige Angelegenheiten Vollmachten erteilen?

Die Generalvollmacht ist die umfassendste Form der Vollmacht. Damit kann eine bevollmächtigte Person den Vollmachtgeber ggf. in allen Angelegenheiten vertreten, für die rechtliche Stellvertretung möglich ist.

Eine Generalvollmacht kann als Vorsorge für den Fall erteilt werden, dass man selbst nicht mehr handeln kann (vgl. Vorsorge­voll­macht), oder auch einfach aus praktischen Gründen, z.B. weil eine Person zeitweise oder dauerhaft im Ausland lebt. Mit einer solchen Vollmacht an eine Vertrauensperson ist sichergestellt, dass auch bei Abwesenheit jederzeitige rechtliche Handlungsfähigkeit besteht.

Unter Umständen ist es sinnvoll, einzelne Teilbereiche in der Vollmacht genau aufzuführen, um die Generalvollmacht einzuschränken. Oft werden solche Vollmachten auch zeitlich beschränkt.

Über die Gestaltung einer individuellen Generalvollmacht weiß die Notarin Bescheid. Sprechen Sie uns gern an.