Was ist eine Patien­ten­ver­fügung?

Eine Patien­ten­ver­fügung wird manchmal auch Patien­ten­testa­ment genannt. Damit können die Ärzte angewiesen werden, welche medizinischen Maßnahmen im Fall der Entscheidungsunfähigkeit durchgeführt oder unterlassen werden sollen.

Hierzu zählt z.B. der Wunsch lebensverlängernde Maßnahmen in bestimmten Fällen zu unterlassen. Die medizinischen Vorgaben und Wünsche der betroffenen Person können in eine Patien­ten­ver­fügung eingearbeitet werden. Das Gesetz sieht für eine Patien­ten­ver­fügung keine bestimmte Form nicht vor. Das Gesetz sagt auch, dass niemand verpflichtet werden darf, eine Patientenverfügung zu errichten (§ 1827 Absatz 5 BGB).

Eine schriftliche Form der Patientenverfügung ist sicher eine sinnvolle Maßnahme. 

Wer sicher gehen möchte, dass im Notfall keine Diskussionen darüber aufkommen, ob er selbst diese Patien­ten­ver­fügung unterschrieben hat, ob seine Unterschrift also echt ist, wird die notarielle Beglaubigung seiner Unterschrift wählen.

Dabei bestätigt die Notarin, dass diese Unterschrift von dem Beteiligten persönlich vollzogen oder anerkannt worden ist und bescheinigt die Identität des Beteiligten.