Sie beabsichtigen, Ihr Unternehmen zu übertragen oder zu verkaufen?

Eine sinnvoll geplante Unter­nehmens­nach­folge sichert den Erhalt des Betriebes und die Versorgung des Unternehmers und seiner Familie. Sie sollte rechtzeitig geplant sein. An erster Stelle steht dabei, einen geeigneten Nachfolger auszuwählen und aktiv in das Unternehmen einzubinden.

Wenn die Nachfolge zu Lebzeiten des Unternehmers erfolgen soll, können Anteile an der Gesellschaft auf den Nachfolger übertragen werden. Eine Unternehmensübertragung kann mithilfe eines notariellen Kauf- oder Schenkungsvertrages vollzogen werden. Je nach Rechtsform Ihres Unternehmens ist dies auch gesetzlich zwingend, zum Beispiel bei Unternehmen in der Form einer GmbH.

Zu erwägen sind bei Schenkungen und vorweggenommener Erbfolge auch Rückforderungs- oder Widerrufsrechte, wenn sich z.B. der Nachfolger nicht bewährt. Auch die weitere Beteiligung an den Erträgen des Unternehmens für die abgebende Generation können in diesem Zuge geregelt werden.

Vor allem in Unternehmerfamilien sollten weitere Regelungen in einem solchen Vertrag enthalten sein, die Streit mit anderen Abkömmlingen verhindern können. So gilt es zu überlegen, ob die junge Unternehmerperson mit der Unternehmensnachfolge bereits ihr gesamtes Erbe erhalten hat und auf weitere Erb- oder Pflichtteilsansprüche verzichtet oder ob sie etwaigen anderen Geschwistern jetzt oder später einen Ausgleich zahlen soll.

Jedes Unternehmen und jede Unternehmerfamilie ist anders. Deshalb will ein solcher Schritt individuell und gut durchdacht, aber auch gut durchgerechnet werden, vor allem mit und von Ihren steuerlichen Beratern. Setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung. Mit allen Beteiligten erarbeiten wir individuelle Lösungen für Sie und Ihr Unternehmen.

Mit warmer Hand, gut geplant und wohl durchdacht

Für den Fall der plötzlichen Erkrankung oder Handlungsunfähigkeit sollte jeder an ausreichend umfangreiche Vollmachten denken. Unternehmervollmachten sind sinnvolle Vorsorgemaßnahmen. Mehr zu Vollmachten, auch für den Vorsorgefall finden Sie hier...

Für den Fall des plötzlichen Versterbens des Unternehmers sollte zusätzlich ein Testament oder Erbvertrag aufgesetzt werden. Gerade wenn der vorgesehene Nachfolger noch zu jung oder unerfahren ist, kann durch die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers gesichert werden, dass das Unternehmen für eine Übergangszeit durch eine fähige Person zum wirtschaftlichen Vorteil der Erben weitergeführt wird. Mehr zum Thema Testament und Erbvertrag lesen Sie hier...