Notargebühren

Die Gebühren bei Notar und Handelsregister sind gesetzlich geregelt, und zwar im Notar- und Gerichtskostengesetz (GNotKG). Dieses Gesetz gilt für alle Notare in Deutschland gleichermaßen. Danach sind die Gebühren von dem Gegenstandswert des Vertrages abhängig, nicht vom entstandenen Arbeitsaufwand der Notarin.

Beispiele für die Kosten bei Gründung einer GmbH finden Sie auf der Website der IHK hier.

Bei der Gründung von Personenhandelsgesellschaften (KG, OHG) finden Sie eine Übersicht hier.