Bei Ihrem Unternehmen ändert sich etwas Grundlegendes?

Im Laufe des Lebens eines Unternehmens können sich dessen Anforderungen ändern. Aus Rechtsform, Zusammensetzung und dem Gesellschafterkreis kann sich Umwandlungs- bzw. Anpassungsbedarf ergeben. Auch aus einer sog. kleinen GmbH, der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) kann eine "richtige" GmbH werden. Der Formwechsel in die GmbH nebst Kapitalerhöhung ist beurkundungspflichtig.

Wenn z.B. neue Gesellschafter in eine GmbH eintreten wollen oder die Rechtsform von einer KG in eine GmbH geändert werden soll, ist die notarielle Beurkundung erforderlich.

Ebenso beim Verkauf von Anteilen einer GmbH, bei Verschmelzung mehrerer Gesellschaften oder deren Spaltung. Diese und andere Umwandlungsvorgänge sind komplexe rechtliche, steuerliche und auch arbeitsrechtliche Vorgänge, die gut geplant, steuerlich begleitet und wohl erwogen vollzogen werden wollen.

Bei Umwandlungen nach dem Umwandlungsgesetz sind über dies strenge Fristen für die Einreichung zum Handelsregister zu beachten: Die zugrundeliegende Bilanz darf grundsätzlich nicht älter als acht Monate sein.

Wir arbeiten eng mit Ihren steuerlichen Beratern zusammen, um die gewünschte rechtliche Struktur zu erreichen. Sprechen Sie uns gern rechtzeitig an. Wir begleiten Sie in Abstimmung mit Ihrem steuerlichen Beratern durch den Vorgang.