Ihre Bank möchte sich eine Grundschuld bestellen lassen?

Wer Schulden macht, haftet für die Rückzahlung immer mit dem gesamten Vermögen. Das ist immer so. Aber es bedarf eines Vollstreckungstitels, um auch gegen den Willen einer Person auf das Vermögen zugreifen zu können. Damit dies ohne ein weiteres Gerichtsverfahren erfolgen kann, verlangt die Bank oder Sparkasse in aller Regel auch die sogenannte Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung.

Mit einer Grundschuld sichert sich Ihre Bank oder Sparkasse zusätzlich ab. Denn dadurch kann sie bis zur Höhe des Grundschuldkapitals und der eingetragenen Grundschuldzinsen und sonstigen Nebenleistungen in einem erleichterten Verfahren auf das jeweilige Grundstück zugreifen.

Duch die Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch wird das Grundstück zum Pfand für die Bank oder Sparkasse. Die Grundschuld gibt der Bank oder Sparkasse das Recht, das belastete Grundstück versteigern zu lassen und aus dem Versteigerungserlös den Betrag in Höhe der Grundschuldsumme nebst Grundschuldzinsen und Nebenleistungen zu entnehmen.

In der Regel verlangt die Bank oder Sparkasse auch gleichzeitig, dass Ihr sonstiges Vermögen der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen wird. Damit steht es der Bank oder Sparkasse offen, auch auf Ihr Geldvermögen, Aktiendepots oder sonstige Werte zuzugreifen, wenn Sie die Verbindlichkeiten nicht vereinbarungsgemäß zurückzahlen.

Wenn Sie mehr zu den Einzelheiten einer Grundschuld wissen wollen und das Kaufgrundstück belasten wollen, das Ihnen noch nicht gehört, sprechen Sie uns gern an. Dabei gibt es einige Besonderheiten zu beachten.

Grundschulden basieren in der Regel auf Formularen der Bank oder Sparkasse. Diese verlangen auch die Verwendung dieser Formulare. Dazu verpflichtet man im Zuge eines Darlehensvertrags. Jede Bank und Sparkasse hat ihr eigenes Formular. Jedoch gleichen sich die Formulare inhaltlich im Wesentlichen.

Ihre Bank oder Sparkasse sendet Ihnen in der Regel ein Blanko-Formular und verlangt, dass der Wortlaut genau dem Formular entsprechen soll. In der Regel ist dies von einem sogenannten Anschreiben an den Notar begleitet. Darin teilt die Bank oder Sparkasse die Höhe des Grundschuldbetrage, die Grundschuldzinsen mit sowie die Angaben, welche Personen sich in bezug auf das persönliche vermögen der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwerfen sollen.

Auf der Grundlage dieses Anschreibens und der genannten Daten entwerfen wir für Sie gern die individuell zu bestellende Grundschuld. Diese bedarf einer Beurkundung, das heisst in Ihrer Anwesenheit verlesen, erörtert und unterzeichnet werden.

Senden Sie uns dazu das Grundschuld-Formular Ihrer Bank und das als "Anschreiben an den Notar" überschriebene Dokument. Gern können Sie sich dann auch ggf. zeitgleich mit uns für die Vereinbarung eines Beurkundungstermins in Verbindung setzen.