Wann sollte ich ein Testament machen?

Ein Testament sollte Sie machen, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht Ihren Wünschen entspricht. Auch wenn Sie Einzelheiten der Erbfolge genau regeln wollen und es nicht darauf ankommen lassen wollen, dass sich die Erben schon irgendwie einigen werden.

Um diese Frage zu klären, sollten Sie wissen, wie die gesetzlichen Regelungen sind, wenn es bei Ihrem Todesfall kein Testament und keinen Erbvertrag gilt. Dann finden Sie schnell heraus, ob Sie sich damit wohlfühlen:

Das Gesetz macht die Verwandten zu Erben. Dies geschieht nach einer bestimmten Abfolge des Verwandtschaftsgrades: Zunächst der Ehepartner und die Kinder, die dann eine sogenannte Erbengemeinschaft bilden. Wenn diese verstorben sind oder das Erbe ablehnen, also ausschlagen, kommen die Enkel zum Zuge.

Wenn es keine Kinder und Enkel gibt, erben Eltern oder Geschwister, Neffen und Nichten. Weiter geht es bei den Verwandten der sogenannten „Dritten Ordnung“, mit denen man über seine (Ur-)Großeltern verwandt ist. Oft kennt man sie nicht einmal.

Ehegatten erben nur neben den Verwandten: bei kinderlosen Ehepaaren, erben die Eltern oder, falls diese verstorben sind, die Geschwister einen Teil. Bei Ehepaaren mit Kindern erben eben diese zusammen mit dem Ehepartner.

Wenn Sie erreichen wollen, dass Ihr Ehepartner Alleinerbe wird, müssen Sie die gesetzliche Erbfolge ausschließen und ein Testament oder einen Erbvertrag aufsetzen. Auch sonst hat man oft andere Vorstellungen als der Gesetzgeber. Damit Ihr letzter Wille auch durchgesetzt werden kann, ist ein notarielles Testament sinnvoll. Ein eigenhändiges Testament ist oft wegen Formfehlern unwirksam oder führt durch unklare Formulierungen zu Streit. In vielen Fällen werden solche Testamente auch nicht gefunden. Oder sie werden mit der Behauptung angegriffen, dass die Person sich nicht im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte befand.

 

Davor kann Sie ein notarielles Testament schützen. Dabei berät die Notarin Sie eingehend, macht Vorschläge und achtet auf die präzise, rechtlich abgesicherte Formulierung. Außerdem stellt sie sicher, dass Ihr letzter Wille im Todesfall aufgefunden wird.